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Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Die Geschäftsstelle des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist bei der BLE angesiedelt. Sie ist zuständig für die administrative Durchführung der im Bundesprogramm verankerten Maßnahmen.

Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der europäischen und deutschen Energiepolitik. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) legte die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 ihre Effizienzstrategie vor.

Das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist ein Element zur Umsetzung der im NAPE aufgeführten Ziele und beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Energieeinsparpotentials. Für die Umsetzung stehen voraussichtlich finanzielle Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung.

Die Maßnahmen erfolgen in zwei Bereichen. Zum einen werden Beratung und Wissenstransfer gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die Energieeffizienz des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich steigern.

Beratung und Wissenstransfer

1. Betriebliches Energieeinsparkonzept

Durch die Beratung soll der Unternehmer konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für seinen Betrieb erhalten. Die qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die sachverständige Person kann ebenfalls gefördert werden.

Ergebnis der Beratung ist ein betriebliches Energieeinsparkonzept.

Die Beratung kann nur dann gefördert werden, wenn sie von einem zugelassenen Sachverständigen erfolgt und ein entsprechender Antrag bei der BLE eingegangen und bewilligt wurde. Die Zulassung als Sachverständiger für die landwirtschaftliche Energieberatung erfolgt nach Antragstellung bei der BLE und Vorliegen der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen.

2. Energieeffizienztische

Der Wissensaustausch von Unternehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Energie- und Technologieanbieter und die damit verbundene Netzwerkbildung sollen dazu beitragen, dass die Energiesparpotenziale noch konsequenter realisiert werden. Das wesentliche Element eines Energieeffizienztisches ist ein regelmäßiger, durch einen Sachverständigen moderierter Austausch. Die Organisation und Durchführung kann gefördert werden.

Investitionsmaßnahmen

1. Einzelmaßnahmen

Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen eines Antragstellers zum Ersatz oder zur Nach- beziehungsweise Umrüstung von einzelnen Anlagen oder Aggregaten in den folgenden Technologien durch hocheffiziente, am Markt verfügbare Anlagen oder Aggregate:

  1. Elektrische Motoren und Antriebe
  2. Pumpen
  3. Ventilatoren
  4. Anlagen zur Kälteerzeugung
  5. Wärmespeicher
  6. Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung;
  7. Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus.
  8. Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik

Achtung: die Antragstellung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen muss bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.

2. Optimierung von Systemen oder Teilsystemen zur Verminderung des Energieverbrauchs

Im Rahmen der systemischen Optimierung werden auf der Grundlage eines betriebsindividuellen Energieeinsparkonzepts der Ersatz und die Erneuerung technischer Systeme auf der Basis energiesparender Technologien gefördert. Die systemische Optimierung umfasst dabei alle Anlagen beziehungsweise Anlagenteile, die dazu beitragen, den Energieverbrauch eines technischen Systems zu verringern.

3. Neubau von Niedrigenergie-Gebäuden für die pflanzliche Erzeugung

Bei Neubau-Investitionen in Niedrigenergie-Gebäude (beispielsweise Gewächshäuser, Kulturräume, Kühllager, Trocknungsanlagen), die der Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse (einschließlich Pilzen) beim Erzeuger dienen, ist die erreichbare Energieeinsparung im Vergleich zum heutigen Standard (Referenz) durch ein Gutachten zu ermitteln.

Zulassung als Sachverständige

Ab dem 2. November 2015 können Anträge auf Zulassung als Sachverständige im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz entgegen genommen werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt, das wichtige Punkte zu den Anforderungen zusammenfasst. Der Antrag nebst allen erforderlichen Unterlagen muss zudem postalisch eingereicht werden. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

 

Aelmans Beratung - Bau und Technik Gartenbau  www.aelmanstuinbouw.com - tel. 0031-475-45 92 60


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